Olaf Kretschmann

Referent

Olaf Kretschmann

Olaf Kretschmann lebt, wohnt und arbeitet in Berlin. Da er sich u.a. beruflich mit den Aspekten der Kommunikationstheorie auseinandersetzt, lag es nicht fern, sich auch mit den Themen Manipulation, Bewusstseinsbeeinflussung und Propaganda zu befassen. In diesem Zusammenhang analysierte er die Dokumentation „Heimlich in Homs“, die vom Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ende 2011 ausgestrahlt wurde. Diese Analyse übertrug er dem zuständigen Rundfunk-Redaktionsteam als öffentlichen Brief und als Web-Blog (siehe auch heimlich-in-homs.blogspot.com), denn er hatte weit mehr als 100 ungeklärte Fragen und Aspekte, die nicht den Qualitätsanforderungen eines Öffentlich-rechtlichen Beitrages genügten. Die Reaktion des damaligen SWR-Intendanten Peter Boudgoust auf die Analyse, dass man korrekt dem Informationsauftrag nachgekommen wäre und eine hervorragende Dokumentation erstellt hätte, die zur eigenen Meinungsbildung beigetragen hätte, war für Olaf Kretschmann ein Beispiel dafür, dass es eine extreme Diskrepanz zwischen dem gibt, was der Rundfunk behauptet zu tun, und dem, was er tatsächlich leistet.
 
Seit 2012 engagierte sich Olaf Kretschmann deshalb öffentlich dafür, das jedem zugestandene Recht, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht unterstützen zu müssen – vor allem, wenn dies der eigenen Würde oder dem eigenen Gewissen widerspricht. 2013 begann er deshalb eine juristische Auseinandersetzung mit dem ÖRR, um zu klären, ob eine Rundfunkanstalt die Gewissensnot eines Grundrechteträgers respektiert und schützt, die durch strukturelle Gewalt in Form des Rundfunkbeitrags entsteht. Das Verfahren wurde bis zu einer Verfassungsbeschwerde fortgeführt, die 2019 eingereicht wurde. Das Bundesverfassungsgericht entschied sich nach 3-jähriger Vorlage der Verfassungsbeschwerde, diesen Fall ohne Begründung nicht anzunehmen. Das bestärkte Olaf Kretschmann weiterhin aktiv zu bleiben und die schon 2019 gegründete Initiative rundfunk-frei.de am Leben zu halten, die sich für die Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang und für einen Rundfunk-Volksentscheid einsetzt.

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